Update vom 07. Januar 2022
Ab dem 10. Januar 2021 dürfen in der Halle nur Mitglieder nach den 2Gplus-Regeln trainieren Einzelheiten, welche Kombinationen die Regel erfüllen, entnehmt bitte der aktuellen Corona-Verordnung des Hamburer Senats:
https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/
Für das Draußentraining ändert sich nichts.
Update vom 29.09.2021
Hier gibt es als PDf das Hygiene- und Schießkonzept für die Hallensaison 2021/22 der Hamburger Bogenschützen Gilde von 1930 e.V.
Eine Erfassung der Daten im Außenbereich ist nicht mehr erforderlich.
Update vom 20.03.2021
Wir sind sehr dankbar für den fachlichen Hinweis, wo wir uns auf unserem Platz vor ggf. ansteckenden Aerosolen schützen können. Der Vorstand hat deshalb neue Zonen eingerichtet, in denen zwingend ein Mund-Nase-Schutz (OP-Maske oder FFP2) getragen werden muss. Entsprechende Hinweisschilder wurden bereits angebracht.
Die neuen Bereiche sind sämtliche Bauwagen, alle Container sowie die Toiletten (auch, wenn man dort in der Regel alleine ist…), wo es einfach nicht ausreichend Lüftungsmöglichkeiten gibt.
PS: Denkt bitte immer daran, in die Anwesenheitsliste Eure Mitgliedsnummer einzutragen!
Update vom 05.03.2021
Seit heute ist die Außenanlage unseres Platzes wieder geöffnet, unter folgenden
Hygiene- und Schießregeln Freiluftsaison 2021 der Hamburger Bogenschützen Gilde von 1930 e.V.
Grundsätzlich dürfen das Gelände nur Mitglieder betreten. Gäste sind nicht zugelassen.
Das Kontaktverbot gilt nach wie vor – und das bedeutet, dass der Platz nur zum Trainieren aufgesucht werden soll – nach Beendigung des Trainings fahrt Ihr bitte wieder nach Hause.
Jedes Mitglied muss sich unmittelbar nach der Ankunft in die Anwesenheitsliste eintragen, die am großen Haus ausliegt.
Bitte unbedingt vor der Abfahrt die Abfahrtszeit eintragen.
Eingetragen werden muss Datum, Mitgliedsnummer, Nachname, Vorname, Ankunftszeit, Abfahrtszeit.
Jugendliche dürfen mit einer einzelnen volljährigen Begleitperson das Gelände betreten und müssen den Namen der Begleitperson in der Anwesenheitsliste angeben.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Regeln und der Dokumentation steht zeitweise eine Aufsichtsperson bereit.
• Es gelten die gesetzlichen Vorschriften ergänzt um die hier niedergelegten Regeln.
• Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist immer Folge zu leisten.
Sie handeln im Namen des Vorstandes und sind dazu berechtigt die Regeln durchzusetzen.
• Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften und die hier niedergelegten Regeln kann zu unmittelbarem Ausschluss vom aktuellen Schießbetrieb und dem Verweis vom Gelände führen.
Je nach Schwere des Verstoßes ist der Vorstand gegebenenfalls gezwungen, weitere Sanktionen auszusprechen.
Hygieneregeln
1. Auf dem Gelände sind permanent mindestens 2 Meter Abstand zueinander einzuhalten.
2. Gruppenbildungen sind unbedingt zu vermeiden.
3. Während des Aufenthaltes ist auf dem gesamten Gelände ein medizinischer Mund-Nasenschutz oder eine FFP2-Maske zu tragen (Auf- und Abbau, Pfeile ziehen, usw.), wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
4. Zur Kontaktverfolgung werden die Listen archiviert und 4 Wochen zur Nachverfolgung vorgehalten.
5. Bei Symptomen, wie z.B. Fieber, Husten, oder Schwindel ist es nicht erlaubt, das Gelände zu betreten.
6. Vor dem Schießbetrieb müssen die Teilnehmer sich die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel (Spender am großen Haus oder am Turm im Feldbereich) desinfizieren.
7. Das Berühren oder das Einstellen fremder Ausrüstung ist untersagt.
Schießregeln
1. Im WA-Bereich ist nur ein Schütze pro Stand zugelassen.
2. Das Schießen im Feldbereich ist nur von den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
3. Der Turm im Feldbereich darf nur von jeweils einem Schützen genutzt werden.
4. Das Auf- und Abbauen ist nur am eigenen Fahrzeug oder auf freiem Gelände gestattet. Die Bänke und ebenso Tische sind gesperrt.
5. Das Betreten der Terrasse ist nur zum Ein- und Austragen in die Anwesenheitslisten gestattet.
6. Das Ziehen der Pfeile ist nur dem Schützen selbst gestattet.
7. Beim Pfeilesuchen ist unbedingt auf den Mindestabstand zu achten. Der gefundene Pfeil darf nur vom Eigentümer aufgenommen werden.
Hinweisschilder zu den Abstands- und Hygienevorschriften sind angebracht worden.
Bitte informiert uns unbedingt, sollte jemand von Euch infiziert sein.
Mitglieder, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten sich besonders vorsichtig verhalten.
Das kleine Haus und die Halle bleiben weiterhin gesperrt.
Euer Vorstand
23.11.2020
Liebe Mitglieder,
vielen Dank für Euer zahlreiches Feedback auf unsere Mitteilungen in Bezug auf die Covid19-Pandemie. Anbei noch einige weiterführende Erläuterungen, warum wir so handeln, wie wir handeln. Wir haben die häufigsten Fragen/Statements einmal zusammengefasst.
Die aktuell geltende Verordnung gestattet uns tatsächlich, dass wir unseren Platz öffnen. Warum ist er dann gesperrt?
Wir dürften in der Tat allein, zu zweit oder mit den Angehörigen eines gemeinsamen Haushaltes draußen Sport treiben. Der Verein (also der Betreiber) muss aber zwingend die Kontaktdaten aller Personen erfassen. Im Gegensatz zu gut situierten Vereinen, wie zum Beispiel Golfclubs mit fest angestellten Mitarbeitern, sind bei uns alle Posten ehrenamtlich besetzt. Insofern ist die erforderliche konsequente Erfassung einfach nicht zu leisten. In dem Moment, wo das Tor wieder per Transponder zu öffnen wäre, müsste quasi 24/7 eine Aufsicht am Tor sitzen, welche die Kontaktdaten aufnimmt – und vielleicht zusätzlich hin und wieder ein prüfendes Auge auf die Sportler werfen hinsichtlich der Abstandsregeln.
Wenn dort nämlich Verstöße bemerkt werden, dann haftet nicht nur die Person, die den Verstoß begangen hat, sondern der Betreiber, in diesem Fall also der Verein.
Unser bestehendes Hygiene-Konzept und mithin die Etablierung des Trainings-Ticket-Systems wurde von der Behörde wohlwollend aufgenommen. Leider machte es nur bis zur Verstärkung der Corona-Regeln am 02.11.2020 Sinn.
Wir hoffen mit Euch, dass es bald wieder zu einer Lockerung der Regeln kommt und wir den bisherigen, wenn auch eingeschränkten, Betrieb, insbesondere das Hallentraining, wieder aufnehmen können.
Gemeinschaftsarbeit – Berechnung/Verrechnung in 2020
Hierüber wurdet Ihr in einer gesonderten Mail informiert.
Die Anlage ist dieses Jahr für viele Wochen gesperrt gewesen, können wir bitte anteilig unsere Mitgliedsbeiträge erstattet bekommen?
Wir haben die Problematik bereits auf der Mitgliederversammlung versucht, zu erklären:
Die Hamburger Bogenschützen Gilde von 1930 e.V. ist kein „Fitnessstudio“, sondern ein eingetragener Verein.
Unsere Mitgliedsbeiträge erkaufen nicht, wie man vielleicht meinen könnte, eine Dienstleistung des Vereins, oder ein Recht, irgendetwas zu dürfen, sondern dienen, so will es der Gesetzgeber, der „Idee“ des Vereins, dem Ideal, das dahintersteht. Die Gelder der Mitgliedsbeiträge dienen dazu, die laufenden Kosten des Vereins zu decken.
Würden wir, in der irrigen Annahme, unsere Beiträge würden uns Rechte (z.B. auf Platznutzung o.ä.) erkaufen, Beiträge erstatten, weil der Platz geschlossen ist, liefen wir große Gefahr, unsere Gemeinnützigkeit zu verlieren.
„Corona gibt es doch gar nicht – Was stellt Ihr Euch so an?“
Die Aufgabe eines Vereinsvorstandes ist es, die Geschäfte des Vereins zu führen. Dazu gehört, was selbstverständlich sein sollte, die Einhaltung aller gegebenen Regeln, Gesetze, Verordnungen.
Welche persönliche Meinung die einzelnen Vorstandsmitglieder haben, ist dafür tatsächlich nebensächlich. Der Vorstand MUSS dafür Sorge tragen, dass „der Laden läuft“. Sobald wir gegen Gesetze verstoßen, kann unser Verein geschlossen werden, was vermutlich niemand von uns ernsthaft anstrebt. Insofern:
- Wir lieben die Hamburger Bogenschützen Gilde von 1930 e.V.
- Wir, als Vorstand, werden alles uns mögliche dafür tun, um den Betrieb so schnell und so gut wie möglich für alle Mitglieder zu gewährleisten.
- Wir halten uns zwingend an die gesetzlichen Vorgaben und versuchen diese im Rahmen der Infrastrukturmöglichkeiten unserer Anlage umzusetzen.
- Wir setzen alles daran, die Mitglieder des Vereins und somit den Verein an sich vor den Auswirkungen der unbestritten existierenden Pandemie zu schützen.
- Eine Platzschließung mit Strafzahlung oder gar eine Vereinsauflösung von Amts wegen sieht der Vorstand des Vereins nicht als seine Aufgabe an.
- Wir werden keinerlei politisch oder anderweitig motivierte Diskussion führen, wenn das Ziel dieser Diskussion ist, an den gesetzlichen Vorgaben vorbei zu agieren. Wir sind Bogenschützen und kein politischer Debattierklub.
Alle ins Gold/Kill!
23.11.2020
Euer Vorstand